Ab dem Jahr 2021 werden keine Wartelisten geführt. Gefallene Würfe mit "freien" Welpen werden zeitnah auf der Homepage veröffentlicht.

 

Die Welpenvergabe erfolgt ausschließlich nach Eignung und Sympathie der Interessenten und nicht nach "Tag des Bewerbungseingangs".

Es werden keine "festen Zusagen" für noch nicht geborene Würfe oder Welpen, die noch keine 7 Wochen alt sind, gemacht.

 

Ich versende keine Fotos von Welpen, die erst wenige Tage alt sind, damit Interessenten ihren "Wunschtoller" allein an der Halsbandfarbe aussuchen.

 

Ich akzeptiere keine "Bestellwünsche" für besondere weiße Abzeichen an einem Welpen.

 

Ein vorheriges persönliches Kennenlernen ist Voraussetzung für eine  Berücksichtigung bei der Welpenvergabe. Dies erfolgt, wenn ein Wurf alt genug ist, um Besucher zu empfangen.

Für "Zuchtstätten-Touristen" kann ich keine Zeit aufbringen. Diese Stunden nutze ich lieber für meine Hunde und Zeit in der Natur.

 

Ich vergebe meine Welpen weder als reine Mantrailing- und Rettungshunde  noch als reine Besuchs- und Therapiehunde. Es sind RETRIEVER und diese Auslastung soll und muss ihnen auch in ausreichendem Maß geboten werden.

 

Geeignete Familien bekommen von mir ab einem Alter von 7 Wochen einen Welpen vorgeschlagen. Findet der Welpe keinen Gefallen, steht es dem Interessenten frei, auf spätere Würfe zu warten oder sich bei anderen Züchtern umzusehen. Dieser Welpe wird dann anderen Interessenten vorgeschlagen. Diskussionen über Wieso Weshalb Warum der "eigentliche "Wunschwelpe" einem anderen Interessenten angeboten wird, gibt es nicht.

 

Ein Welpe gilt als fest zugesagt, sobald ich einen Kaufvertragsentwurf zusende.

Der Welpe muss an dem von mir im Kaufvertrag angegebenen Tag abgeholt werden. Ich nehme keine Rücksicht auf geplante ein- oder mehrwöchige Urlaubsreisen.

 

Kaufpreisanzahlungen sind nicht gewünscht.

 

Interessenten, die mir Zuchtrecht einräumen, erhalten bevorzugt einen Welpen. Unabhängig davon, ob ich jemals von dem Zuchtrecht Gebrauch machen werde.

 

Alle Welpen werden mit ZUCHTVERBOT abgegeben. Das Zuchtverbot kann auf Anfrage des Käufers nachträglich unter Einhaltung bestimmter Zuchtvoraussetzungen aufgehoben werden.